Tipps & wichtige Hinweise
Damit die Gute Nachricht auch gut ankommt
Damit Sie beim Weitergeben der Marburger Medien schöne Erlebnisse haben,
beachten Sie dabei unbedingt diese fünf wichtigen Punkte:
1. Verteilen im öffentlichen Bereich
Das Verteilen von christlicher Literatur im öffentlichen Bereich, also auf Straßen, Plätzen, in Fußgängerzonen und Parkanlagen usw. ist grundsätzlich erlaubt und nicht genehmigungspflichtig. Es dürfen allerdings keine Tische, Infostände, Roll-Ups und andere Dinge verwendet werden, die den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen könnten. Verteilaktionen mit Infostand, Tisch und anderer Ausrüstung sind immer genehmigungspflichtig.
2. Im „privaten“ Bereich
Im sogenannten „privaten Bereich“ – dazu gehören vor allem Bahnhöfe, Stadien, Public-Screening-Veranstaltungen, Kinos, Theater, Krankenhäuser, Parkhäuser und Parkplätze etc. – ist das Verteilen ohne schriftliche Genehmigung verboten.
3. Bei Verteilaktionen
Bei öffentlichen (genehmigten) Verteilaktionen an festen Standorten ist darauf zu achten, dass nach Beendigung der Aktion weggeworfene Prospekte und Medien nicht auf dem Boden liegenbleiben, sondern wieder eingesammelt werden und der Standort sauber verlassen wird.
4. Bitte keine Werbung einwerfen
Der Wunsch „Bitte keine Werbung einwerfen“ ist grundsätzlich immer zu beachten und zu respektieren. Wir bitten deshalb, sich persönlich vorzustellen, sein Anliegen zu nennen und die Medien ebenfalls vorzustellen oder zu beschreiben, die man bei Interesse aktuell oder regelmäßig in den Briefkasten einwerfen möchte.
5. Persönliche Aktivität
Grundsätzlich gilt das Weitergeben der Medien in jedem Fall als persönliche Aktivität des jeweiligen Anwenders und geschieht nicht im Auftrag der Stiftung Marburger Medien.
Wenn Sie noch Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie Produkte der Stiftung Marburger Medien weitergeben können, dann wenden Sie sich direkt über das Kontaktfeld an uns.